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   OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96   

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https://dejure.org/1996,3328
OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96 (https://dejure.org/1996,3328)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.07.1996 - 4 W 1923/96 (https://dejure.org/1996,3328)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 4 W 1923/96 (https://dejure.org/1996,3328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einer Beweisgebühr; Frage der Geltendmachung einer Beweisgebühr bei Anhörung der Partei; Substantiierungslast des Patienten bei Arzthaftungsprozessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 141
    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Parteianhörung im Arzthaftungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist aber für die Überzeugungsbildung des Gerichtes, ob der Patient eingewilligt hätte, dessen persönliche Entscheidungssituation aus damaliger Sicht entscheidend, was sich in der Regel nur nach persönlicher Anhörung der Partei klären läßt (BGH NJW 90, 2928; NJW 94, 2414).

    In diesem besonderen Fall des Arzthaftungsprozesses dient mithin die persönliche Anhörung der Partei gemäß § 141 ZPO nicht nur der Klärung und Ergänzung des Sachverhaltes, sie ist vielmehr auch dann erforderlich, wenn der schriftliche Sachvortrag unzweideutig und vollständig ist und dient der Überzeugungsbildung des Gerichtes (BGH NJW 94, 2414), führt also zwangsläufig zu einer Beweiswürdigung der mündlichen Ausführungen der Partei unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeit, denn nur dies kann hier der Sinn einer persönlichen Anhörung sein.

  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist aber für die Überzeugungsbildung des Gerichtes, ob der Patient eingewilligt hätte, dessen persönliche Entscheidungssituation aus damaliger Sicht entscheidend, was sich in der Regel nur nach persönlicher Anhörung der Partei klären läßt (BGH NJW 90, 2928; NJW 94, 2414).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
    Dafür trifft den gegen den Arzt klagenden Patienten die Substantiierungslast, d.h. er muß diesen Entscheidungskonflikt nachvollziehbar darlegen (BGHZ 90, 96 ).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
    Die wohl überwiegende Meinung verneint den Anfall einer Beweisgebühr, selbst wenn das Gericht die Sachdarstellung der Partei im Urteil verwertet, weil die bloße Anhörung der Partei keine Beweisaufnahme darstelle, die förmlichen Voraussetzungen der Parteivernehmung nicht vorliegen und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH MDR 67, 834) eine bloße informatorische Anhörung nicht zum Gegenstand einer Beweiswürdigung gemacht werden könne, sondern nur der Klarstellung und Ergänzung des Sachvortrages diene (Riedel-Sußbauer, Kommentar zur BRAGO , 7. Auflage, Rn 118 zu § 31; Göttlich/Mümmler, 18. Auflage, B 3.3.; OLG Hamm JurBüro 86, 1202; OLG Stuttgart, MDR 81, 945).
  • OLG Stuttgart, 21.05.1981 - 8 W 169/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
    Die wohl überwiegende Meinung verneint den Anfall einer Beweisgebühr, selbst wenn das Gericht die Sachdarstellung der Partei im Urteil verwertet, weil die bloße Anhörung der Partei keine Beweisaufnahme darstelle, die förmlichen Voraussetzungen der Parteivernehmung nicht vorliegen und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH MDR 67, 834) eine bloße informatorische Anhörung nicht zum Gegenstand einer Beweiswürdigung gemacht werden könne, sondern nur der Klarstellung und Ergänzung des Sachvortrages diene (Riedel-Sußbauer, Kommentar zur BRAGO , 7. Auflage, Rn 118 zu § 31; Göttlich/Mümmler, 18. Auflage, B 3.3.; OLG Hamm JurBüro 86, 1202; OLG Stuttgart, MDR 81, 945).
  • OLG Bremen, 28.10.2002 - 3 W 54/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Beweisgebühr durch Anhörung einer Partei

    Dies ist insbesondere in solchen Fällen anzunehmen, in denen die Anhörung der Partei zur Überzeugungsbildung des Gerichts erforderlich ist, z. B. im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der mutmaßlichen Einwilligung in einen medizinischen Eingriff (OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 127).
  • OLG Hamburg, 28.10.2002 - 3 W 54/02

    Zur Frage, ob und inwieweit durch die Anhörung einer Partei eine Beweisgebühr

    Dies ist insbesondere in solchen Fällen anzunehmen, in denen die Anhörung der Partei zur Überzeugungsbildung des Gerichts erforderlich ist, z. B. im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der mutmaßlichen Einwilligung in einen medizinischen Eingriff (OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 127 ).
  • LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04

    Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG München, Beschluss vom 02.10.1986, Az.: BReg 2 Z 113/86, NJW-RR 1997, 127).
  • KG, 21.10.2002 - 27 W 340/02

    Zum Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei

    Dies findet seine Begründung unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1990, 2928; NJW 1994, 2414) vor allem darin, dass die persönliche Anhörung der Partei nach § 141 ZPO im Arzthaftungsprozess auch dann erforderlich ist, wenn der schriftliche Sachvortrag unstreitig und vollständig ist, da die Anhörung der Überzeugungsbildung insbesondere zu der Frage dient, ob der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung seine Zustimmung zum ärztlichen Eingriff gegeben hätte (vgl.: OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 127).
  • LG Erfurt, 11.02.2002 - 2 T 15/02

    Anforderungen an das Entstehen einer Beweisgebühr nach § 141 Zivilprozessordnung

    Die Kammer schließt sich im Ergebnis der vermittelnden Auffassung des Oberlandesgerichtes Nürnberg an (vgl. NJW-RR 1997, 127) wonach es in den Fällen nicht abschließend entschieden werden muß, welcher Auffassung im Grundsatz zu folgen ist, wenn, wie im vorliegenden Fall die persönliche Anhörung der Partei über die bloße Klarstellung und Ergänzung des Sachverhaltes hinaus unumgänglich und von elementarer Bedeutung für die Entscheidung war.
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